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Zahlungsmöglichkeiten und Lieferung

§ 3 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

(1)   Die Bezahlung der Waren erfolgt per Vorkasse, Barzahlung, Kreditkarte ( Paypal),  auf Rechnung und per Leasingvertrag von GRENKE Leasing. Wir behalten uns das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen. Die Lieferung an Privatkunden erfolgt grundsätzlich nur per Vorkasse, Barzahlung und Kreditkarte ( Paypal ) . Die Bezahlung per Rechnung ist nur für Institutionen und Firmen möglich.

(2)   Bei Zahlung per Vorkasse verpflichtet sich der Kunde, den Kaufpreis nach Vertragsschluss unverzüglich zu zahlen.  Bei Zahlung auf Rechnung verpflichtet sich der Kunde, den Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware zu begleichen. Bei Zahlung per Barzahlung erfolgt die Geldübergabe bei Abholung oder Lieferung der Ware.

(3)   Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat er währenddessen jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde.

(4)   Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(5)   Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

§ 4 Lieferung

(1)   Die Kosten für den Versand des Kaufgegenstands betragen (siehe Versandkosten) sind vom Käufer zu tragen. Für Auslandslieferungen wird, soweit nichts anderes angegeben ist, der Preis für Verpackung und Versand gesondert nach Gewicht berechnet. Wenn der Käufer eine spezielle Art der Versendung wünscht, bei der höhere Kosten anfallen, so hat er auch diese Mehrkosten zu tragen.

(2)   Erwirbt der Käufer den Kaufgegenstand für seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands auf ihn über, sobald cyberbyte eShop - Stieger Franz den Kaufgegenstand dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

§ 5. Annahmeverzug

(1)   Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers sind wir berechtigt die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern cyberbyte eShop kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.

(2)   Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an uns als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1% des Kaufpreises, höchstens € 25,- zu bezahlen. Daneben sind wir berechtigt zusätzlich anfallende Lagerkosten einzufordern.

(3)   Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann cyberbyte eShop vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. cyberbyte eShop ist berechtigt, als Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des tatsächlichen entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von cyberbyte eShop - Stieger Franz. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von cyberbyte eShop - Stieger Franz nicht zulässig. 



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